Donnerstag, 25. April 2024
Notruf 122
Die im Text gewählte männliche Schreibform gilt analog für weibliche Personen.
  1. Mit dem Eintritt zum Festgelände nimmt der Besucher die Festordnung zur Kenntnis und unterwirft sich dieser.
  2. Jeder Besucher hat selbst dafür zu sorgen, dass er über drohende Unwetter informiert ist, eventuelle Gefahren rechtzeitig erkennt und eigenverantwortlich darauf reagiert.
  3. Die Jugendlichen sind verpflichtet, sich an die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu halten.
  4. Kein Einlass für offensichtlich Alkoholisierte.
  5. Die Mitnahme von Getränken aller Art in das Veranstaltungsgelände ist untersagt.
  6. Der Konsum von Getränken ist im Parkplatzbereich und auf den angrenzenden Straßen aus Sicherheitsgründen verboten.
  7. Der Besucher erklärt sich bereit, dass beim Einlass in den mitgeführten Behältnissen Nachschau gehalten wird und der Ausweis kontrolliert wird.
  8. Wer am Festgelände Unruhe stiftet, an einer Rauferei beteiligt ist oder sonst die Ordnung stört, kann ohne Ersatz des Eintrittsgeldes vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Der weitere Zutritt zum Veranstaltungsgelände kann verweigert werden.
  9. In der Nähe der Musikbühnen können Schallwerte von 93 dB überschritten werden.
  10. Gehörschutz sind gratis beim Musiktechniker erhältlich. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung.
  11. Mit dem Eintritt in das Festgelände erklären sie Ihre Einwilligung, dass Sie auf Fotos und Filmen abgebildet werden, welche auch verbreitet bzw. öffentlich zur Schau gestellt werden.
  12. Bei Unwetter ist jeder Besucher für sich selbst verantwortlich und hat das Festgelände rechzeitig vorher und in Ruhe zu verlassen und hat den Anweisungen der Einsatzkräfte Folge zu leisten. Das Verbleiben am Festgelände bzw. das Verlassen über die Zu- und Abgangswege im Falle eines Unwetters ist auf eigene Gefahr.
  13. Betreten des Festgeländes auf eigene Gefahr!